Begleitendes Fahren mit 17

Das Wichtigste rund um das BF 17

  • Begleitetes Fahren mit 17, so heißt der "Führerschein mit 17" offiziell. 2004 erstmals in Niedersachsen eingeführt.
  • Es gibt es das BF 17 seit 1. Januar 2008.
  • Für viele Jugendliche ist das BF 17 der Renner.
  • Hier finden Sie die wichtigsten Infos im Überblick.
     

Die junge Fahrerin/der junge Fahrer

  • Ab einem Alter von 16,5 Jahren kann man die Zulassung zum BF 17 beantragen und die Ausbildung absolvieren.
  • Theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher.
  • Nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung.
  • Damit beginnt auch die zweijährige Probezeit gefahren werden darf nur mit Begleitperson und nur in Deutschland.
  • Das BF 17 ist für die Klassen B, B96 (Pkw) oder BE (Pkw mit Anhänger) möglich, automatisch eingeschlossen sind die Klassen L (Traktor), AM (Moped, Mokick).
  • Zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden, dann erhält man den Kartenführerschein!
     

Die Begleitpersonen

  • Es können mehrere Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern).
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B (Pkw) besitzen.
  • Maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 1 Punkt.
  • Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden.
     

Fahrschule drive&more | Frank Fleschen | Trierer Straße 25a | D-54516 Wittlich | +49 (0) 6571-952213 | driveandmore(at)acor(.)de