Begleitendes Fahren mit 17
Das Wichtigste rund um das BF 17
- Begleitetes Fahren mit 17, so heißt der "Führerschein mit 17" offiziell. 2004 erstmals in Niedersachsen eingeführt.
- Es gibt es das BF 17 seit 1. Januar 2008.
- Für viele Jugendliche ist das BF 17 der Renner.
- Hier finden Sie die wichtigsten Infos im Überblick.
Die junge Fahrerin/der junge Fahrer
- Ab einem Alter von 16,5 Jahren kann man die Zulassung zum BF 17 beantragen und die Ausbildung absolvieren.
- Theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher.
- Nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung.
- Damit beginnt auch die zweijährige Probezeit gefahren werden darf nur mit Begleitperson und nur in Deutschland.
- Das BF 17 ist für die Klassen B, B96 (Pkw) oder BE (Pkw mit Anhänger) möglich, automatisch eingeschlossen sind die Klassen L (Traktor), AM (Moped, Mokick).
- Zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden, dann erhält man den Kartenführerschein!
Die Begleitpersonen
- Es können mehrere Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern).
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B (Pkw) besitzen.
- Maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 1 Punkt.
- Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden.
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